Unternehmer und sonstige Inhaber von Trinkwasser-Installationen (TWI) in gewerblich genutzten Gebäuden sollten prüfen, ob für ihre Anlage zur Trinkwassererwärmung eine Meldepflicht als Großanlage besteht. Die Vorgaben dienen unter anderem dazu, einen hygienisch sicheren Betrieb der Trinkwasser-Installation zu unterstützen und mögliche Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen.
Welche Anlagen betroffen sind, wann eine Meldung erforderlich ist und welche weiteren Pflichten zu beachten sind, erfahren Sie hier: