Trinkwasserhausanschluss
Für die Herstellung eines Wasserhausanschlusses bis einschl. 1½" erfolgt die Berechnung gemäß Anlage II zur AVB Trinkwasser. Bei Leitungsquerschnitten über 1½" erfolgt die Berechnung nach Aufwand.
Netzanschluss, Herstellung und Abwicklung
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