Sehr geehrter Kunde,
am 29.06.2020 haben Bundestag und Bundesrat das zweite Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht. Es wurde am 30.06.2020 verkündet und ist am 01.07.2020 in Kraft getreten. Darin wird zeitlich befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 der reguläre Umsatzsteuersatz von 19% auf 16% gesenkt, der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% auf 5%.
Die TWE werden die befristete Senkung der Umsatzsteuer wie folgt umsetzen:
- Abschlagszahlungen:
Bei den Abschlagszahlungen wird weiterhin der Steuersatz von 7% angewendet.
- Abrechnungen:
Sofern der Ablesezeitpunkt nach dem 30. 06. 2020 und vor dem 01.01. 2021 liegt, werden wir grundsätzlich für die Lieferungen des gesamten Abrechnungszeitraumes 2020 den abgesenkten Umsatzsteuersatz von 5% berücksichtigen.
Information des Bundesfinanzministeriums für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen:
Aus Billigkeitsgründen wird es nicht beanstandet, wenn vorsteuerabzugsberechtigte Kunden aus den Abschlagsrechnungen einen Vorsteuerabzug auf der Grundlage von 19 Prozent bzw. 7 Prozent geltend machen und der Vorsteuerabzug für die gesamte Leistung erst auf der Grundlage der vorstehenden Endabrechnung auf den zulässigen Wert korrigiert wird.